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Canigou Cycling Mittelmeer & Pyrenäen Rennrad Urlaub

AGB und Datenschutz

Canigou Cycling Allgemeine Geschäftsbedingungen.

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1. Ihr Vertrag

Durch die Anmeldung garantieren Sie Ihre Befugnis, diese allgemeinen Bedingungen anzunehmen. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung Ihrer Anmeldung zustande. Dem Vertrag liegen diese allgemeinen Bedingungen zugrunde, die spanischem Recht unterliegen. Gerichtsstand für Klagen gegen das Unternehmen ist dessen Sitz (Girona, Spanien). Für Klagen unseres Unternehmens ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, Sie sind nicht EU-Bürger oder Sie haben nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz unseres Unternehmens maßgebend.

2. Bezahlung

1). Mit Vertragsabschluss ist eine Anmeldegebühr von € 180,00 pro Person und angefangener Urlaubswoche zu zahlen. Bei Hochpyrenäenfahrten beträgt diese Anmeldegebühr € 500,00. Diese Zahlung muss 10 Tage nach Eingang unserer Bestätigung auf unserem Konto eingegangen sein. Der Restpreis des Radsporturlaubs wird am Tag Ihrer Ankunft bei Canigou Cycling fällig und ist per Kreditkarte oder per Überweisung zu begleichen.

2). Der im Vertrag genannte Preis in Euro ist garantiert.

3). Preisänderungen nach Vertragsabschluss können sich ausschließlich durch Änderungen steuerlicher Art (z.B. Mehrwertsteuer) oder durch andere Regierungsauflagen ergeben, diese jedoch nur bis 20 Tage vor dem Beginn des Radsportaufenthalts.

3. Leistungsänderungen

Wenn Sie nach Erhalt unserer Bestätigung eine Änderung eines wesentlichen Leistungsmerkmals wünschen (z.B. den Termin des Radsportaufenthalts, das Hotel, usw.), werden wir uns bemühen, Ihren Wünschen zu entsprechen, was aber nicht immer möglich sein wird. Jegliche Änderungswünsche sind uns unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Wenn die Änderung möglich ist, können wir einen Aufwendungsersatz von € 40,00 verlangen. Die Kosten können sich erhöhen, je später Sie uns die Änderung mitteilen.

4. Die Übertragung der Buchung auf eine dritte Person

Sie können Ihre Buchung bis 15 Tage vor dem Beginn des Radsportaufenthalts an eine andere Person übertragen. Sie müssen uns diese Änderung schriftlich mitteilen. Die Ersatzperson muss die an die Teilnahme der Reise geknüpften Bedingungen (besonders die physischen Bedingungen des Programms) und sonstigen Voraussetzungen erfüllen, wobei beide (Ersatzperson und übertragende Person) uns gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, den noch unbeglichenen Aufenthaltpreis und entstandene Mehrkosten zu bezahlen.

5. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen uns von diesem Rücktritt schriftlich informieren. Ihre Anmeldegebühr wird in diesem Falle zurückerstattet. Wir können einen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Aufstellung fordern, es sei denn der Rücktritt erfolgt infolge höherer Gewalt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.

Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung Höhe des Rücktrittersatzanspruchs
30 oder mehr Tage vor Beginn des Radsportaufenthaltes 1/3 der Anmeldegebühr
10 oder mehr Tage vor Beginn des Radsportaufenthaltes 2/3 der Anmeldegebühr
später 3/3 der Anmeldegebühr

6. Änderung oder Stornierung seitens Canigou Cycling S.L.

1). Es ist unwahrscheinlich, dass wir Änderungen Ihrer Buchungswünsche vornehmen müssen, aber da wir die Leistungen einige Monate im voraus planen, behalten wir uns daher das Recht auf Änderungen vor. Die meisten solcher Änderungen sind geringfügig, und wir setzen Sie spätestens 4 Wochen vor Beginn des Radsportaufenthaltes davon in Kenntnis. Sollten erhebliche Änderungen vorgenommen werden müssen (z.B. Änderung der Unterkunft), so können Sie diese entweder akzeptieren (gegebenenfalls mit einer verhältnismäßigen Minderung des Preises) oder eine komplette Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen verlangen. Sollten Sie innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung keine Wahl getroffen haben, so müssen wir davon ausgehen, dass Sie die Änderung nicht akzeptieren und die Erstattung verlangen.

2). Wir müssen uns leider das Recht vorbehalten, Ihren Radsportaufenthalt abzusagen, wenn z.B. die Mindestteilnehmerzahl für ein bestimmtes Angebot nicht erreicht wird. Wir bemühen uns jedoch, Ihnen eine solche Absage nicht später als 4 Wochen vor Ihrer Ankunft mitzuteilen, es sei denn, sie erfolgt aus Gründen höherer Gewalt oder weil Sie die Restzahlungen nicht geleistet haben.

3). Wenn wir aus anderen Gründen, ausgenommen Höhere Gewalt, den Radsportaufenthalt absagen müssen oder Sie mit erheblichen Änderungen nicht einverstanden sind, so können Sie entweder die Erstattung verlangen, oder ein vergleichbares Alternativangebot akzeptieren. Sollte dieses geringerwertig sein, so erstatten wir die Preisdifferenz.

7. Beschwerden

1) Sollten Sie eine Beschwerde haben, informieren Sie bitte unverzüglich den Verantwortlichen (z.B. den Hotelier) und unseren Vertreter vor Ort, der sich bemühen wird, diese zu beseitigen. Wenn Ihrer Beschwerde nicht vor Ort abgeholfen wird, so teilen Sie dies bitte innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr unter Angabe Ihrer Buchungsdaten und sämtlicher sonstiger relevanter Informationen schriftlich unserem Kundendienst unter folgender Adresse mit: Canigou Cycling S.L. , Carrer Raval 33, E-17256 Pals/Girona. Bemühen Sie sich bitte um Kürze und Präzision. Dies hilft uns dabei, Ihre Beschwerde schnell und effektiv zu bearbeiten.

2). Wenn Sie diesem einfachen Verfahren nicht folgen, verlieren wir die Möglichkeit, Untersuchungen anzustellen und Ihrer Beschwerde abzuhelfen, was Ihre Rechte aus diesem Vertrag beeinträchtigen kann.

8. Schiedsverfahren

1). Konflikte aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, können, wenn der Kunde dies wünscht, einem Schiedsverfahren unterstellt werden gemäß des speziellen Verfahrens der Junta Arbitral de Consumo, und unabhängig durch ein Schiedsgericht geklärt werden.

2). Dieses Verfahren stellt eine einfache, rein schriftliche und kostengünstige Art des Schiedsverfahrens dar. Einzelheiten werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt, können aber auch auf der Homepage der Junta Arbitral de Consumo eingesehen werden (www.consum.cat/qui_som/junta_arbitral/).

3). Dieses Verfahren findet keine Anwendung auf Streitwerte von über € 3.000,00 pro Person und ebenso wenig auf Klagen, die ausschließlich Körperschäden, Krankheit oder deren Folgen zum Gegenstand haben.

9. Haftung des Unternehmens

1). Das Unternehmen übernimmt die Haftung dafür, dass Ihr bei uns gebuchter Radsportaufenthalt entsprechend der Beschreibung auf der Web Page (www.canigou-cycling.com) durch unser Unternehmen, unsere Angestellten, Vertreter und Dienstleistungsträger durchgeführt wird. Diese Haftung umfasst alle Schäden, die einem Kunden durch die Nichterfüllung oder eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages entstehen, sofern sie nicht auf Umständen beruhen, die weder auf ein Verschulden unseres Unternehmens noch auf ein Verschulden eines unserer Dienstleistungsträger zurückzuführen sind, weil: a) die festgestellten Versäumnisse bei der Erfüllung des Vertrages dem Kunden selbst zuzurechnen sind; b) diese unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnisse einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Bewirkung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist; c) diese Versäumnisse auf höhere Gewalt zurückzuführen sind; d) diese Versäumnisse auf ein Ereignis zurückzuführen sind, welche Canigou Cycling S.L. und/oder seine Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

2). Das Unternehmen haftet für Krankheit, Körperschäden oder Tod die durch Handlungen und/oder Unterlassungen seiner Angestellten, Vertreter, Leistungsträger und Subunternehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden. Das Unternehmen haftet für solche Schäden nach Maßgabe dessen, was nach spanischem Recht unter den entsprechenden Umständen gewährt werden würde.

3). Gemäß der Bedingungen des Absatzes 1) wird die Haftung in sämtlichen Fällen auf das dreifache des Radsportaufenthaltpreises beschränkt.

4.) Canigou Cycling S.L. haftet nicht in Fällen von Diebstahl oder Verlust Ihrer Vermögensgegenstände inklusive Bargeld, Gepäck, persönliche Wertsachen, Fotoausrüstung sowie Fahrrad und Fahrradteile.

5.) Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche Schäden die Ihnen bei der Ausübung des Radsports zustoßen, haftet Canigou Cycling S.L. in keinem Fall. Dies gilt auch dann, wenn Sie an einer von uns per GPS, Begleitperson oder Begleitfahrzeug geleiteten Fahrt teilnehmen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind die Teilnehmer stets selbst verantwortlich. Das Tragen eines Helms ist bei allen Fahrten mit dem Fahrrad obligatorisch.

10. Körperschäden, die nicht mit dem gebuchten Radsportaufenthalt zusammenhängen

Im Falle von Verletzung, Krankheit oder Tod, des Kunden oder eines anderen Mitgliedes der Vertragspartei während des Aufenthaltes, deren Ursache auf einer Aktivität beruht, die nicht Teil des Radsport Aufenthaltvertrags (z.B. auf einem von uns vermittelten Ausflug), werden wir nach unserem Ermessen Rat, Hilfe und Unterstützung gewähren. Wo rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden und Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zunächst, noch vor der Einleitung des Verfahrens, unser schriftliches Einverständnis einholen. Dieses wird Ihnen gewährt, sofern Sie alle Ansprüche aus jedweder Versicherungspolice auf uns übertragen. Wir begrenzen die Kosten unserer Unterstützung auf € 200,00.

Diese Bedingungen sind urheberrechtlich geschützt: Dr. Josep M. Bech Serrat, Universitat de Girona, Girona, Spain (josepm.bech@udg.es). Stand: Oktober 2008

Datenschutz

Wie im spanischem Ley Organica 15/1999 vom 13. Dezember de protection de Datos de Caracter Personal festgelegt, möchte Canigou Cycling S.L. seinen Kunden mitteilen, dass alle persönlichen Informationen, welche wir von Ihnen erhalten, ausschließlich für die Planung unserer eigenen Geschäftstätigkeit verwendet werden. Daher akzeptiert Canigou Cycling S.L. , unter der Adresse welche im Programm genannt ist, die volle Verantwortung für die Verwendung dieser Daten und erklärt, dass sie diese nicht an Dritte, ausgenommen Dritte welche in der Erfüllung des Vertrags involviert sind, weitergibt.

In Bezug auf Artikel 6 des Ley Organica 15/1999 , erinnert Sie Canigou Cycling, S.L. daran, dass Ihre Einwilligung nicht erforderlich ist, wenn die Daten für die Erfüllung Ihres Vertrags oder für den Zweck vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage erfolgen, bestimmt sind. Sie können Ihre Auskunftsrechte, Widerspruchsrechte sowie ihr Recht, unzutreffende oder unvollständige Daten berichtigen oder löschen zu lassen, jederzeit geltend machen.